Geschäftsgegenstand
Mag. Thomas Doblhammer ist selbständiger Sportwissenschafter. Die Ausübung dieses Berufes erfolgt in einem Freien Gewerbe.
Zu den Kernaufgaben gehört das Personal Coaching (Einzelkundenbetreuung) sowie die Abhaltung verschiedenster Trainings auch für Gruppen. Zum Leistungsangebot zählen Trainingsplanung und –steuerung, Trainingsüberwachung und –kontrolle sowie Leistungsdiagnostik. Darüber hinaus ist Mag. Thomas Doblhammer als Lehrbeauftragter tätig.
Vertrag zwischen Trainer und Athlet/in
Das Zustandekommen eines Vertrages über Trainingsbetreuung (welcher Art auch immer, hier ist „Trainingsbetreuung“ als Überbegriff für sämtliche Trainingsaufträge zu verwenden, die zwischen Trainer und Klient/in bestehen können, z.B.: Beratung, Pläne, Leistungstests) zwischen dem Trainer Mag. Thomas Doblhammer und der/dem Klient/in kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die schriftliche Form ist jedenfalls vorzuziehen.
Storno/Kündigung des Vertrags
Beide Vertragspartner haben das Recht, den abgeschlossenen Vertrag zu kündigen bzw. zu stornieren. Zu beachten ist, dass eine angemessene Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Diese beträgt in aller Regel 1 Monat. Storno bzw. Kündigung müssen schriftlich erfolgen.
Sollte der/die Klient/in den Vertrag nach Zustandekommen vorzeitig auflösen, so werden je nach Vertragsdauer unterschiedliche Stornogebühren verrechnet, mindestens 50% und maximal 80% der vereinbarten Leistungssumme. Jeder Fall ist anders und individuell, daher wird die Stornosumme jeweils im Einvernehmen ausverhandelt. Diese Klausel dient dem Schutz der/des Klient/in, um etwaige Notlagen abzufedern und besondere Umstände berücksichtigen zu können.
Haftung und Haftungsausschluss
Mag. Thomas Doblhammer ist im Rahmen seiner Arbeit durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert.
Der/die Athlet/in trainiert jedoch ausschließlich in eigener Verantwortung und Selbstbestimmung. Für etwaige gesundheitliche Folgen (Schäden), die durch das Training auftreten können, wird keine Haftung seitens Mag. Thomas Doblhammer übernommen. Gegebenenfalls ist vor Beginn einer Trainingszusammenarbeit ein ärztliches Attest seitens der/des Klient/in beizubringen, woraus hervorgeht, dass für die geplanten Trainingseinheiten keine gesundheitlichen Einschränkungen entgegen sprechen. Auch dürfen Gründe, die gegen ein Training sprechen würden seitens der/des Klient/in nicht verschwiegen werden.
Datenschutz, ethische Richtlinien
Selbstverständlich unterliegt eine Trainer-Athlet-Beziehung einem strengen, beidseitigen Vertrauensverhältnis zueinander. Dazu gehört auch, dass Daten über Athlet/innen seitens des Trainers Mag. Thomas Doblhammer nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn der/die Klient/in dem ausdrücklich zugestimmt hat.
Darüber hinaus verpflichtet sich Mag. Thomas Doblhammer, stets nach besten Kenntnissen, Können und Gewissen die Zusammenarbeit mit einem/r Klient/in zu gestalten. Er hat ein offenes Ohr für ihre Anliegen und verweist die betreffenden Personen an andere Fachleute, wenn sein Kenntnisstand nicht ausreichen würde, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten. Die Gesundheit und das Wohlergehen der Athlet/innen stehen an erster Stelle. Daher arbeitet Mag. Thomas Doblhammer eng mit Partnern wie Sportärzten oder Physiotherapeut/innen zusammen, um gegebenenfalls Rat und Hilfe über diese Personen oder Institutionen seinen Klient/innen angedeihen zu lassen.
Internetauftritt
Für die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte zeichnet Mag. Thomas Doblhammer verantwortlich. Es wird jedoch keinerlei Garantie oder Haftung für Inhalte auf verlinkten Websites oder Seiten übernommen.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung beider Vertragsparteien und der Schriftform.
Gerichtsstand
Falls nicht anders vereinbart gelten die zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für den Sitz des Unternehmens von Mag. Thomas Doblhammer als vereinbart.